Franz Piribauer

Berufsbild




Berufsbild: Gewerbliche Vermögensberatung

Tätigkeit

Gewerbliche VermögensberaterInnen sind unabhängig und vertreten die Interessen Ihrer Kunden durch objektive Beratung bei Aufbau,Erhalt und Sicherung Ihres Vermögens. Die Beratung erstreckt sich insbesondere auf Finanzierung, Veranlagung, Vorsoge und Versicherungen.

Gewerbliche VermögensberaterInnen erarbeiten für Ihre Kunden, im Sinne einer gesamtheitlichen Finanzplanung, individuelle Analysen und Konzepte über Art, Aufbau, Sicherung, Erhaltung, Bindung und Einsatzmöglichkeiten von Vermögenswerten und Finanzierungen. Sie gehen auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Kunden ein und bieten ein individuell abgestimmtes Veranlagungskonzept.

Gewerbliche VermögensberaterInnen vermitteln insbesondere Finanzierungen, Kredite, Immobilienanlagen, Beteiligungen, Veranlagungen in Mobilien, Sachwerte, Leasingverträge, Bausparverträge sowie, Lebens- und Unfallversicherungen usw.

Gewerbezugang

Die „Gewerbliche Vermögensberatung“ ist ein reglementiertes Gewerbe, dessen Ausübung an einen Befähigungsnachweis gebunden ist. Für die Personalkreditvermittlung ist der Nachweis einer einschlägigen fachlichen Tätigkeit zu erbringen. Näheres dazu findet sich in der Vermögensberatungs-Verordnung. Für die Ausübung der Versicherungsvermittlung sind die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister und der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung notwendig.

Lehre zum Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau

Für den Lehrberuf „Finanzdienstleistungskaufmann/-kauffrau" ist eine 3-jährige Lehrzeit vorgesehen. Bei bestehenden berufsspezifischen Ausbildungen in verwandten Berufen oder fachlich einschlägigen schulischen Ausbildungen verkürzt sich die Lehrzeit.