Franz Piribauer
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Zahlscheingebühr erneut als unzulässig erkannt


In einer Verbandsklage der Arbeiterkammer hat das Oberlandesgericht Wien Zahlscheingebühren bei der Vorschreibung von Versicherungsprämien neuerlich für unzulässig erkannt. Das Gericht folgt damit der Rechtsansicht der Arbeiterkammer, wonach Zahlscheingebühren seit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) im November 2009 nicht mehr zulässig sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Derzeit läuft ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof, in dem rechtlich geprüft wird, inwieweit die Einhebung einer "Zahlscheingebühr" zulässig ist.

Nach vielen Kundenbeschwerden haben sich zu Beginn des Jahres 2013 erfreulicherweise einige Versicherer dazu entschlossen, die Zahlscheingebühr nicht mehr einzuheben. (Generali, Donau Versicherung...) um nur einige zu nennen.