Franz Piribauer
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Betriebliche Altersvorsorge


» individuelle Pensionszusage » Kollektivversicherung» Zukunftssicherung § 3 Ab. 1 Z, 15a


Die individuelle Pensionszusage bietet vorausdenkenden Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH und anderen Leistungsträgern im Unternehmen eine entsprechende Vorsorge zu treffen. Die individuelle Pensionszusage ist eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension für Dienstnehmer und berücksichtigt im Falle deren Ablebens die Hinterbliebenen.

Voraussetzungen:

Es muss eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage geben;
Höhe bis zu 80% des letzten Gehaltes vor Pensionsantritt
Staatliche Pension und Firmenpension dürfen nicht höher als der letzte Aktivbezug sein