Franz Piribauer
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News/ Neues zu hinterlegten Kennzeichen!


Bei hinterlegten KFZ und Motorradkennzeichen ist es seit dem 03.04.2017 nicht mehr notwendig, dass Sie eine Versicherungsbestätigung für die Wiederausfolgung vorweisen müssen.

(die Gültigkeit der Hinterlegung ist maximal auf 1 Jahr beschränkt)