Franz Piribauer

Veranlagen / Optionen


Eine Option bezeichnet in der Wirtschaft ein abgeleitetes Finanzgeschäft
(sogenanntes Derivat).

Mit einer Option erhält man das Recht, ein Wertpapier oder ein anderes Produkt zu einem späteren Zeitpunkt zu einem vorher vereinbarten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Es muss also nicht „unbedingt“ ge- oder verkauft werden, sondern man kann die Option auch verfallen lassen. Daher wird eine Option auch als „bedingtes Termingeschäft“ bezeichnet.

In der Praxis muss der Basiswert bei Ausübung der Option auch nicht unbedingt geliefert werden. Häufig bezahlt der Verkäufer der Option dem Käufer oder umgekehrt einfach die Preisdifferenz. Diese Praxis wird als Barausgleich bezeichnet. Ob bei Ausübung ein Barausgleich stattfindet oder ob der Basiswert geliefert wird, wird bei Vertragsabschluss festgelegt.