Franz Piribauer

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Keine Absetzbarkeit mehr von Lebens - Unfall - und  privaten Krankenversicherungen*


Abschaffung der Topf-Sonderausgaben (auslaufend)


Bisherige RegelungBeschlossene neue Regelung
Versicherungsprämien (außer: freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden auch als "Topf-Sonderausgaben" bezeichnet und können insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden (bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 60.000 Euro). Der persönliche Höchstbetrag erhöht sich für Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher auf 5.840 Euro. Besteht kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag erhöht sich der persönliche Höchstbetrag auf 5.840 Euro, wenn die Einkünfte der (Ehe-)Partnerin/des (Ehe-)Partners weniger als 6.000 Euro im Jahr betragen, die/der Steuerpflichtige mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragene Partnerin/eingetragener Partner ist und von der (Ehe-)Partnerin/vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt.
Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur im Ausmaß eines Viertels steuerlich wirksam. Die steuerwirksamen Sonderausgaben reduzieren die Einkommensteuer in Höhe des jeweiligen Grenzsteuersatzes.
Auch wenn keine Sonderausgaben existieren, wird bei der laufenden Lohnverrechnung automatisch eine Sonderausgabenpauschale in Höhe von 60 Euro jährlich von den Einkünften abgezogen.
Für bestehende Verträge (z.B. Versicherungsverträge), die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die bestehende Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr.
Dementsprechend können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur dann geltend gemacht werden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen worden ist.
Rückzahlungen und bezahlte Zinsen für Darlehen, die für die Schaffung von begünstigtem Wohnraum oder die Wohnraumsanierung aufgenommen werden, können noch bis zur Veranlagung für das Jahr 2020 geltend gemacht werden, wenn das Darlehen vor dem 1. Jänner 2016 aufgenommen worden ist (Vertragsabschluss).
Aufgrund des Auslaufens der Topf-Sonderausgaben im Jahr 2020 können Topf-Sonderausgaben letztmalig im Rahmen von Freibetragsbescheiden, die für das Kalenderjahr 2020 erstellt werden, berücksichtigt werden.
Die Sonderausgabenpauschale läuft ebenfalls mit dem Jahr 2020 aus.


Verlängerung des Verteilungszeitraumes von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen


Bisherige RegelungBeschlossene neue Regelung
Instandsetzungskosten bei Wohngebäuden sind im außerbetrieblichen Bereich zwingend auf 10 Jahre verteilt abzuschreiben. Gleiches gilt für an Dritte zu Wohnzwecken vermietete Betriebsgebäude. Instandhaltungsaufwendungen können im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auf Antrag ebenfalls über 10 Jahre verteilt abgeschrieben werden.Die Verteilungszeiträume von Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwendungen werden ab dem Jahr 2016 auf 15 Jahre verlängert, wobei diese Verlängerung auch für bereits laufende Zehntelabsetzungen für Instandsetzungsaufwendungen angewendet wird.


Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer


Bisherige RegelungBeschlossene neue Regelung
Die Grunderwerbsteuer beträgt im Allgemeinen 3,5 Prozent von der Bemessungsgrundlage. Sie beträgt 2 Prozent von der Bemessungsgrundlage beim Erwerb im Familienverband.
Bei Erwerben innerhalb der Familie wird der dreifache Einheitswert zur Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen, wobei hier sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Erwerbe erfasst sind.

Ab 1. Jänner 2016 wird immer der Grundstückwert (Verkehrswert) als Bemessungsgrundlage bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken herangezogen (auch bei Erwerben im Familienverband). Bei Grundstücken in der Land- und Forstwirtschaft wird wegen der im Jahr 2015 eingeführten neuen Einheitswerte an der bisherigen Besteuerung festgehalten.
Die Steuer beträgt beim unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken

  • für die ersten 250.000 Euro 0,5 Prozent,
  • für die nächsten 150.000 Euro 2 Prozent,
  • darüber hinaus 3,5 Prozent

des Grundstückswertes.


Anpassungen beim Pkw-Sachbezug (Dienstfahrzeug)


Bisherige RegelungBeschlossene neue Regelung

Sachbezüge sind als Teile des Arbeitsentgeltes über das Lohnkonto abzurechnen und zu diesem Zweck entweder

  • mit dem amtlichen Sachbezugswert (vom Bundesministerium für Finanzen bundeseinheitlich festgelegt) oder (wenn dieser nicht festgesetzt wurde)
  • mit dem ortsüblichen Mittelpreis des Verbraucherortes zu bewerten.

Besteht für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu benutzen, dann sind als monatlicher Sachbezug 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz, maximal 720 Euro anzusetzen.

Die Höhe bestimmter Sachbezüge kann ab der Veranlagung für das Jahr 2016 per Verordnung festgesetzt werden und aus ökologischen Gründen können für die Überlassung von Fahrzeugen Ermäßigungen und Befreiungen von der Besteuerung von Sachbezügen vorgesehen werden. Dies stellt die Grundlage für eine Differenzierung nach der Schadstoffemission beim Wert-Ansatz für die Kfz-Nutzung dar.
Besteht für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein firmeneigenes Kraftfahrzeug für Privatfahrten kostenlos zu benutzen, dann sind als monatlicher Sachbezug 2 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kfz, maximal 960 Euro anzusetzen.
Für Kraftfahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von nicht mehr als 130 Gramm pro Kilometer ist ein Sachbezug von 1,5 Prozent der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges, maximal 720 Euro monatlich, anzusetzen.
Statt des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes wird künftig der übliche Endpreis des Abgabeortes zur Bewertung herangezogen.
Quelle: Bundeskanzleramt
* gesetzlich bereits beschlossen