Franz Piribauer
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News / Attraktivere Einmalerlagsversicherungen



Für Menschen ab 50 wird die Einmalerlagsversicherung attraktiver


Aktuelle Rechtslage:

Private Er- sowie Er- und Ablebensversicherungen unterliegen nur dann der
Einkommensteuer, wenn es sich um eine Einmalerlagsversicherung handelt und die Laufzeit weniger als 15 Jahre beträgt.

Was ist neu?

  • Diese Versicherungen sollen für ältere Personen attraktiver gestaltet werden.
  • In Fällen in denen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet haben, soll eine Steuerpflicht nur mehr dann bestehen, wenn die Laufzeit weniger als 10 Jahre beträgt.
  • In allen anderen Fällen bleibt es bei einer mindestens 15-jährigen Laufzeit.
Inkrafttreten:

Versicherungsneuabschlüsse ab 1. März 2014.