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für ältere
Versicherungsneuabschlüsse ab 1. März 2014.
News / Attraktivere Einmalerlagsversicherungen
Für Menschen ab 50 wird die Einmalerlagsversicherung attraktiver
Aktuelle Rechtslage:
Private Er- sowie Er- und Ablebensversicherungen unterliegen nur dann
der
Einkommensteuer, wenn es sich um eine Einmalerlagsversicherung handelt
und die Laufzeit weniger als 15 Jahre beträgt.
Was ist neu?
- Diese Versicherungen sollen für ältere Personen attraktiver gestaltet werden.
- In Fällen in denen sowohl der
Versicherungsnehmer als auch die versicherte Person das 50. Lebensjahr
vollendet haben, soll eine Steuerpflicht nur mehr dann bestehen, wenn
die Laufzeit weniger als 10 Jahre beträgt.
- In allen anderen Fällen bleibt es bei einer mindestens 15-jährigen Laufzeit.
Versicherungsneuabschlüsse ab 1. März 2014.