Franz Piribauer

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Frankenuntergrenze von 1,20 überraschend aufgehoben


Nach der Aufhebung des Euro-Mindestkurses von 1,20 Franken je Euro durch die Schweizerische Nationalbank (SNB) fragen sich viele Betroffene, wie es nun weitergeht.

Rund 220.000 Österreicherinnen, etlichen Unternehmen und vielen Gemeinden haben am Vormittag des 15. Jänner 2015 einen heftigen Schock erlitten. Die Schweizerische Nationalbank hat den vor mehr als drei Jahren, im September 2011, eingeführten Mindest-Wechselkurs von 1,20 Schweizer Franken (CHF) zu einem Euro (EUR) aufgehoben. "Der Mindestkurs wurde in einer Zeit der massiven Überbewertung des Franken und größter Verunsicherung an den Finanzmärkten eingeführt", begründete SNB-Chef Thomas Jordan den überraschenden Schritt, "der Franken bleibt zwar hoch bewertet, aber die Überbewertung hat sich seit Einführung des Mindestkurses insgesamt reduziert."

Was sollen private Kreditnehmer jetzt tun?


Die wichtigste zuerst: Ruhe bewahren. Bloß jetzt nichts überstürzen. Auch wenn es über Nacht quasi zu einer "Schuldenexplosion" gekommen ist, wie das Beispiel nun zeigt: Ein Kredit in Höhe von 200.000 Franken hatte vor Weihnachten noch ein Gegenwert von rund 166.667 Euro - bei einem Wechselkurs von 1 Euro zu 1,20 Franken. Mit heutigem Tag kostet der Fremdwährungskredit bei 1,01 Franken für 1 Euro um rund 30.000 Euro mehr - rund 196.000 Euro.


Was tun bei Streit mit der Bank?


Auch wenn die Banken das eigentlich nicht dürfen - sie werden versuchen, von den verunsicherten Kreditnehmern mehr Sicherheiten zu bekommen, wenn sie ihre Kredite nicht in den Euro konvertieren. Eine gefürchtete Zwangskonvertierung ist jedoch laut VKI-Experten Kolba nicht zulässig und auch die Forderung nach mehr Sicherheiten eine leere Drohung.

Der VKI bietet Verbrauchern an, ihre Deckungslücke (Frankenkredite werden in der Regel mit endfälligen Tilgungsträgern beglichen) und den aktuellen Schaden auszurechnen. Das kostet 165 Euro. Wer mit seiner Bank in Streit gerät, kann sich auch an die neu gegründete Verbraucher-Schlichtungsstelle , die von der früheren Präsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH) und Leiterin der Hypo-Kommission, Irmgard Griss, geleitet wird, wenden. "Im Unterschied zum Gericht kostet das nichts", so Kolba.


Quelle: Kurier