Franz Piribauer
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Gewerbeversicherung




Was ist versichert?
  • Technische und kaufmännische Einrichtung und Waren des Betriebes
  • Gebäude

Welche Gefahren sind versichert?
  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Sturmschaden (Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
  • Leitungswasserschaden
  • Glasbruch

Betriebliche Versicherungen bieten darüber hinaus auch Schutz für spezielle Bereiche und Situationen:
  • Haftpflicht
  • Rechtsschutz
  • Maschinenversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Betriebsunterbrechung


Für Betriebe im Bau- und Baunebengewerbe gehört die Beibringung von Haftungsgarantien zum Alltagsgeschäft. Anzahlungsgarantien, Erfüllungsgarantien, Vadien, Deckungsrücklass oder Haftrücklassgarantien wurden bisher üblicherweise durch Bankgarantien zur Verfügung gestellt.
Nunmehr hat die Versicherungswirtschaft auf diesen Umstand reagiert und bietet seit 1. April 2006 ein neues Produkt als Alternative zur Bankgarantie – nämlich die sogenannte Haftrücklassversicherung.

Die Vorteile der Haftrücklassversicherung liegen auf der Hand:

Günstigere Konditionen:
In der Regel ist die Versicherungslösung wesentlich günstiger als die Bankgarantie. Bisherige Kunden, welche über unser Büro die Haftrücklassversicherung abgeschlossen haben, zahlen nunmehr durchwegs nur noch ca. die Hälfte an Kosten dafür. In Extremfällen konnten diese sogar um zwei Drittel reduziert werden. Auf Wunsch prüfen wir für Sie unverbindlich ob und wann sich ein Umstieg für Sie rechnet.

Bessere Bonität und Liquidität:
Die Haftrücklassversicherung entlastet Ihr Kreditobligo und scheint auch in der Bilanz nicht auf. Im Gegensatz dazu rechnet die Bank den beantragten Haftungsrahmen – auch wenn dieser nur teilweise ausgeschöpft ist – in vollem Umfang dem Kreditobligo an. Somit erhöht sich durch die Versicherungslösung die Liquidität und Bonität Ihres Unternehmens. Ein besseres KSV-Rating, sowie eine günstigere Einstufung in den Bankkonditionen sind die Folge. Nicht nur bei Neuvergaben von Krediten sondern auch bei bestehenden sollten die Bankkonditionen nachverhandelt werden.

Teilrechtsschutz:
Die Haftrücklassversicherung beinhaltet einen Teilrechtsschutz. Für den Fall, dass ein Haftbrief eingezogen werden sollte, wird der Versicherungsnehmer vor der Einlösung darüber durch die Versicherung verständigt. Der Versicherungsnehmer kann daraufhin innerhalb einer Frist von 3 Tagen dazu Stellung nehmen. Bei berechtigten Einwänden kann innerhalb der 14-tägigen Einlösungsfrist eine qualifizierte Stellungnahme abgegeben werden. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Haftbrief ungerechtfertigt eingefordert bzw. eingelöst würde, so wählt die Versicherung im Einvernehmen mit Ihnen einen einschlägig versierten Sachverständigen sowie Rechtsanwalt aus, um die Sachlage auf dem Rechtsweg zu klären. Die Verfahrenskosten werden bei negativem Verfahrensausgang je zur Hälfte von der Versicherung sowie vom Versicherungsnehmer getragen. Bei positivem Ausgang sind diese ohnehin durch die gegnerische Seite aufzubringen.

Gerne informiere ich Sie im Detail über dieses neue und absolut interessante Produkt.