News /Garantiezinssatzsenkung bei Lebensversicherungen ab 01.Jänner 2015 fix
Die Finanzmarktaufsicht senkt wegen des anhaltend niedrigen Zinsumfelds den Garantiezins für die Lebensversicherung und auch die staatlich geförderte Altersvorsorge ("Zukunftsvorsorge") per Jahresbeginn 2015 auf 1,5 Prozent. Bis 31. Dezember 2014 liegt dieser Zinssatz, den die Unternehmen ihren Kunden maximal versprechen dürfen, noch bei 1,75 Prozent.
Bestehende Verträge unverändert
Der Garantiezinssatz von 1,5 Prozent gilt nur für neue Verträge, die ab dem 1.Jänner 2015 abgeschlossen werden. Für bestehende Verträge der klassischen Lebensversicherung gilt weiterhin die beim Abschluss garantierte Verzinsung.
Die Zinssenkung beziehe sich nur auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie - also die einbezahlte Prämie minus Steuern sowie Risiko-und Kostenanteilen.
Gesamtzins zuletzt bei 3,25 Prozent
2013 lag die Gesamtverzinsung inklusive Gewinnbeteiligung laut Versicherungsverband durchschnittlich bei 3,25 Prozent.
In Kraft getreten ist die für die Garantiezins-Senkung erforderliche Novelle zu Höchstzinssatzverordnung mit 17. Juli 2014. Es soll so sichergestellt werden, "dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden können".