Garantiezinssatz
bei neu abgeschlossenen Lebensversicherungen wird ab 01.01.2017 auf 0,5%
gesenkt
Da das niedrige Zinsniveau auch vor den Versicherungen nicht Halt macht, dürfen diese ab Jänner 2017 ihren Kunden nur mehr einen maximal garantierten Rechnungszins von 0,5% für neu abgeschlossene Verträge versprechen.
Der
versprochene Rechnungszins
wurde zuletzt mit 01.01.2016 von 1,5 auf 1,0% gesenkt.
Diese
Maßnahme soll
sicherstellen, dass die Versicherungen bei den langfristigen Verträgen
auch in
der Lage sind, diese Versprechen auch erfüllen zu können.
Für
bestehende Verträge hat
diese Senkung keine Auswirkung, da für diese der Zeitpunkt des
Abschlusses
Gültigkeit hat.
Die Mindestverzinsung bezieht auch nur auf die Sparprämie, also nur die Beiträge ohne Versicherungssteuer, Risikoprämie und Abschlusskosten der Versicherungen.
Die Gewinnbeteiligung wird davon nicht
berührt.
Der höchstmögliche Garantiezinssatz definiert die gesetzlich zulässige Obergrenze.