Franz Piribauer
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News / Erleichterung bei GmbH "Neu"



Neugründung GmbH - Erleichterungen


Mit 1. Juli 2013 tritt die neue „GmbH light" in Kraft. Das Mindeststammkapital wird von 35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt.

Diese Änderung der Einlage ist auch für bereits bestehende GmbHs möglich. Auch steuerlich sind mit der Regierungsvorlage zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz Neuerungen verbunden.

Für die Gründung einer GmbH bestanden bisher relativ hohe finanzielle Hürden, da sowohl Mindeststammkapital als auch Gründungskosten im europäischen Vergleich hoch sind. Ziel der Novelle ist, die Rechtsform der GmbH attraktiver zu machen.

Die wesentlichen Eckpunkte und steuerliche Auswirkungen der Novelle:

1. Es reicht nur 5.000 Euro einzuzahlen

Bis jetzt war für die Gründung einer GmbH ein Mindeststammkapital von 35.000 Euro erforderlich. Dieses wird für Gründungen ab dem 1.7.2013 auf 10.000 Euro reduziert. So wie bisher reicht es aus, nur die Hälfte des Mindeststammkapitals einzuzahlen. Dementsprechend sind zukünftig bei einem Mindeststammkapital von 10.000 Euro nur noch 5.000 Euro einzuzahlen – anstelle von bisher 17.500 Euro.

Mindestkörperschaftsteuer beträgt pro Jahr 500 Euro

Die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) ist mit 5 Prozent an die gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals einer GmbH geknüpft. Infolgedessen sinkt die jährliche Mindest-KÖSt für eine GmbH von derzeit 1.750 Euro (= 5% von 35.000) auf 500 Euro (= 5% von EUR 10.000). Die quartalsweise Vorauszahlung an Mindest-KÖSt sinkt somit von 437 auf 125 Euro.