News / Erleichterung bei GmbH "Neu"
Neugründung GmbH - Erleichterungen
Mit 1. Juli 2013 tritt die neue
„GmbH light" in Kraft. Das Mindeststammkapital wird von
35.000 Euro auf 10.000 Euro gesenkt.
Diese
Änderung der Einlage ist auch für bereits bestehende GmbHs möglich.
Auch steuerlich sind mit der Regierungsvorlage zum
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz Neuerungen verbunden.
Für
die Gründung einer GmbH bestanden bisher relativ hohe finanzielle
Hürden, da sowohl Mindeststammkapital als auch Gründungskosten im
europäischen Vergleich hoch sind. Ziel der Novelle ist, die Rechtsform
der GmbH attraktiver zu machen.
Die wesentlichen
Eckpunkte und steuerliche Auswirkungen der Novelle:
1.
Es reicht nur 5.000 Euro einzuzahlen
Bis
jetzt war für die Gründung einer GmbH ein Mindeststammkapital von
35.000 Euro erforderlich. Dieses wird für Gründungen ab dem 1.7.2013
auf 10.000 Euro reduziert. So wie bisher reicht es aus, nur die Hälfte
des Mindeststammkapitals einzuzahlen. Dementsprechend sind zukünftig
bei einem Mindeststammkapital von 10.000 Euro nur noch 5.000 Euro
einzuzahlen – anstelle von bisher 17.500 Euro.
Mindestkörperschaftsteuer
beträgt pro Jahr 500 Euro
Die
Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) ist mit 5 Prozent an die
gesetzliche Mindesthöhe des Stammkapitals einer GmbH geknüpft.
Infolgedessen sinkt die jährliche Mindest-KÖSt für eine GmbH von
derzeit 1.750 Euro (= 5% von 35.000) auf 500 Euro (= 5% von EUR
10.000). Die quartalsweise Vorauszahlung an Mindest-KÖSt sinkt somit
von 437 auf 125 Euro.