Franz Piribauer
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News / Garantiezinssatzsenkung ab 21.12.2012


Die Finanzmarktaufsicht hat die „Höchstzinssatzverordnung“ geändert: Der höchste zulässige garantierte Mindestzinssatz in der Lebensversicherung beträgt 1,75 Prozent. Anzuwenden ist er auf Verträge, die nach dem 20. Dezember 2012 abgeschlossen werden oder deren Versicherungsbeginn nach dem 31. März 2013 liegt. Ursache für die Senkung ist die Entwicklung der Kapitalmarktzinsen.