Franz Piribauer
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News / Staatliche Zukunftsvorsorge aktuelle Infos


Im Vorjahr entschied ein Richter, dass die Zukunftsvorsorge sehr wohl vor der Mindestbindefrist von zehn Jahren gekündigt werden kann.

Jetzt ein Jahr später entschied ein anderer: Nein, der Anleger kann in den ersten zehn Jahren nicht an sein Geld.

Sollte jedoch ein Abieter den Kunden durch eine Kulanzlösung aus seinem Vertrag lassen, so ist bei vorzeitiger Kündigung (unter 10 Jahre Laufzeit) die  gesamte staatliche Förderung zurück zu zahlen.
 
Über weitere Urteile halte ich Sie am Laufenden.