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News / Umsteigen in die Zukunftsvorsorge neu?
Lohnt sich der Umstieg in die Zukunftsvorsorge neu?
Was gilt es zu beachten:
Die prämiengeförderte Zukunftsvorsorge ist ein höchst beratungsintensives Produkt. Kundinnen und Kunden tun sich oft schwer, die Vertragsbedingungen, Produktgestaltung und Angebote zu vergleichen bzw. diese auch zu verstehen.
Im Detail:
- Für bereits bestehende und neu abzuschließende Zukunftsvorsorgeverträge gilt: Vor Ablauf von zehn Jahren können Sie nicht kündigen. Bei bestehenden Verträgen kann man lediglich Prämien freistellen lassen. Dabei ist auf eventuell anfallende laufende Verwaltungskosten zu achten (z.B. Wr. Städtische 12.- € im Jahr).
- Nach der zehnjährigen Mindestlaufzeit kann von einem bestehenden Vertrag auf das neue Zweiphasenmodell umgestellt werden (vorher beim Versicherer nachfragen, wie hoch die Rückkaufswerte bereits sind). Der Umstieg verursacht keine neuerlichen Kosten. Aber Achtung! Sollte Ihnen jemand einen neuen Vertrag anbieten, werden bei diesem Abschluss wieder die gesamten Abschlusskosten und Provison fällig.
- Die Kapitalgarantie gibt es gesetzlich nur am Ende der Laufzeit, wenn Sie eine monatliche Rente in Anspruch nehmen. Lässt man sich den Betrag einmalig auszahlen, gibt es die Kapitalgarantie nur, wenn diese im Vertrag zugesichert ist. Zudem ist die Hälfte der staatlichen Prämie zurückzuzahlen und Gewinne sind mit der Kapitalertragssteuer zu versteuern.
- Die staatliche Präme von derzeit 4,5% hat nichts mit der Rendite zu tun.