Sie befinden sich hier: | Home | News
| Gleichbehandlung auch bei Versicherungen
News / Gleichbehandlung auch bei Versicherungen
Das Unisex-Prinzip in der Versicherung
Nach den Grundrechten der Europäischen Union ist jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten. Deswegen verlangt die europäische Gleichstellungsrichtlinie Unisex-Tarife für Versicherungen im Grundsatz schon seit dem 21. Dezember 2007. Die derzeit noch üblichen Abweichungen seien laut der Luxemburger Richter als Ausnahme formuliert worden. „Nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit“ müssten solche Ausnahmen jedoch auslaufen, ansonsten werde das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern unterlaufen, erklärte der EuGH. Mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 wird diese Ausnahme deshalb ungültig.