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Altersvorsorge | individuelle Pensionszusage
Betriebliche Altersvorsorge
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individuelle Pensionszusage
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Kollektivversicherung» Zukunftssicherung § 3 Ab. 1 Z,
15aDie
individuelle Pensionszusage bietet vorausdenkenden Unternehmen eine
hervorragende Möglichkeit, für Gesellschafter-Geschäftsführer einer
GmbH und anderen Leistungsträgern im Unternehmen eine entsprechende
Vorsorge zu treffen. Die individuelle Pensionszusage ist eine wertvolle
Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension für Dienstnehmer und
berücksichtigt im Falle deren Ablebens die Hinterbliebenen.
Voraussetzungen:
Es
muss eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage
geben;
Höhe bis zu 80% des letzten Gehaltes vor
Pensionsantritt
Staatliche Pension und Firmenpension
dürfen nicht höher als der letzte Aktivbezug sein