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In Österreich haben die meisten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen: weitgehend freier Besuch von Ärzten, Ambulanzen und Versorgung in Krankenhäusern sowie in Rehabilitationsanstalten. Diese gesetzliche Versicherung deckt zwar die meisten Gesundheitsrisiken ab, eine zusätzliche private Krankenversicherung bringt aber weitere Leistungen und Annehmlichkeiten – je nach Art und Umfang des gewählten Versicherungspakets und natürlich abhängig von der Höhe der zu zahlenden Prämien.
Leistungen
Krankenhauskosten-Zusatzversicherung (Sonderklasse)
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung. Als stationär gilt ein Aufenthalt von mindestens 24 Stunden.
Die meisten Krankenhauskostentarife sehen vor:
· volle Übernahme der durch Sonderklasse entstehenden Kosten
· Direktverrechnung der Kosten mit dem Krankenhaus
· Unterbringung im 2-Bettzimmer
· freie Arzt- und Krankenhauswahl
· Begleitkosten-Ersatz für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
· Krankenhaustransportkosten
· Ersatztagegeld anstelle anderer Leistungen
Ambulante Heilbehandlung
Versichert sind die Kosten für ärztliche Behandlungen, ambulante Heilbehandlungen (z.B. Operation eines Muttermals), ärztlich verordnete Medikamente, Heilbehelfe (z.B. Brillen und Kontaktlinsen) sowie besondere Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapien).
Tagegeldversicherung
· Krankenhaustagegeld: leistet bei stationärer Heilbehandlung das im Vertrag vereinbarte Krankenhaustagegeld.
· Krankengeldversicherung: leistet bei Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall das im Vertrag vereinbarte Krankengeld.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Prämien für freiwillige Krankenversicherungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 18 Abs 1 Z 2 Einkommenssteuergesetz).
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich so vielseitig, dass Sie ohne Beratung nicht ganz auskommen werden.
Personenversicherung
In Österreich haben die meisten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen: weitgehend freier Besuch von Ärzten, Ambulanzen und Versorgung in Krankenhäusern sowie in Rehabilitationsanstalten. Diese gesetzliche Versicherung deckt zwar die meisten Gesundheitsrisiken ab, eine zusätzliche private Krankenversicherung bringt aber weitere Leistungen und Annehmlichkeiten – je nach Art und Umfang des gewählten Versicherungspakets und natürlich abhängig von der Höhe der zu zahlenden Prämien.
Leistungen
Krankenhauskosten-Zusatzversicherung (Sonderklasse)
Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung. Als stationär gilt ein Aufenthalt von mindestens 24 Stunden.
Die meisten Krankenhauskostentarife sehen vor:
· volle Übernahme der durch Sonderklasse entstehenden Kosten
· Direktverrechnung der Kosten mit dem Krankenhaus
· Unterbringung im 2-Bettzimmer
· freie Arzt- und Krankenhauswahl
· Begleitkosten-Ersatz für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
· Krankenhaustransportkosten
· Ersatztagegeld anstelle anderer Leistungen
Ambulante Heilbehandlung
Versichert sind die Kosten für ärztliche Behandlungen, ambulante Heilbehandlungen (z.B. Operation eines Muttermals), ärztlich verordnete Medikamente, Heilbehelfe (z.B. Brillen und Kontaktlinsen) sowie besondere Heilbehandlungen (z.B. Physiotherapien).
Tagegeldversicherung
· Krankenhaustagegeld: leistet bei stationärer Heilbehandlung das im Vertrag vereinbarte Krankenhaustagegeld.
· Krankengeldversicherung: leistet bei Arbeitsunfähigkeit als Folge von Krankheit oder Unfall das im Vertrag vereinbarte Krankengeld.
Steuerliche Absetzbarkeit:
Prämien für freiwillige Krankenversicherungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben absetzbar (§ 18 Abs 1 Z 2 Einkommenssteuergesetz).
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Bereich so vielseitig, dass Sie ohne Beratung nicht ganz auskommen werden.